TOP Ö 1.4: Schöffenwahlausschüsse; hier: Wahl der Vertrauenspersonen für die gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2014 - 2018zu bildenden Ausschüsse - Gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP vom 25. April 2013