TOP Ö 2.14: Wahl TVA a) von Vertreterinnen oder Vertretern sowie Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Verbandsversammlung b) einer allgemeinen Stellvertreterin oder eines allgemeinen Stellvertreters für den Landrat im Verbandsvorstand des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd