TOP Ö 2.7: Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzer für den Ausschuss gemäß §§ 7 bis 12 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) beim Landrat des Kreises Bergstraße als Behörde der Landesverwaltung (Anhörungsausschuss); hier: weitere personelle Vorschläge des Kreisausschusses