TOP Ö 2.5: Bildung der Kreis-Teilhabe-Kommission für die laufende 18. Wahlzeit des Kreistags 1. Mitgliedschaft von Abgeordneten des Kreistages in der Kommission - Beschlussfassung über die Anwendung des § 62 Absatz 2 HGO in Verbindung mit § 72 Absatz 2 HGO und § 43 HKO (Benennungsverfahren) oder Wahl der Kommissionsmitglieder 2. Wahl der sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohner in der Kommission