TOP Ö 1.7: Bildung der Schöffenwahlausschüsse - Wahl der Vertrauenspersonen für die gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei den Amtsgerichten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019- 2023 zu bildenden Ausschüsse hier: gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER