TOP Ö 2.1: Bildung der Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten Bensheim, Fürth und Lampertheim - Wahl der Vertrauenspersonen für die gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028