TOP Ö 10: Bildung der Kreistagsausschüsse, hier: a) Beschlussfassung über die zahlenmäßige Stärke der Ausschüsse b) Beschlussfassung über die Anwendung des § 62 Absatz 2 HGO in Verbindung mit § 33 HKO (Benennungsverfahren) oder Wahl der Ausschussmitglieder