Schöffenwahlausschüsse; hier: Wahl der Vertrauenspersonen für die gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bei den Amtsgerichten zur Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zu bildenden Ausschüsse